Austauschprämie für Ölheizungen
Start der staatlichen Austauschprämie für Ölheizungen
Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird in 2020 mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird mit der Novelle stark vereinfacht: Die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.
Austauschprämie für Öl-Heizungen
- 40 % Zuschuss für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % - z. B. über die Einbindung von Solarthermie
- Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten kann erhalten, wer eine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, z. B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlagen wie eine Pelletsheizung
Förderung effizienter Heizungen
Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse:
- 35 % Zuschuss für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden
- 30 % Zuschuss für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 %
- 20 % Zuschuss für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind
Sie haben noch weitere Fragen?
Antworten erhalten Sie von unserem Energieberater und Sanierungspartner Ralf Hübsch:
Tel. 07951 305-143
E-Mail: ralf.huebsch@stw-crailsheim.de