Geld sparen und Klima schützen - so gelingt die energetische Sanierung

Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Dämmung, Fenstertausch und Co.

Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Dämmung, Fenstertausch und Co.

 

Was muss beim Fenstertausch beachtet werden und verursachen neue Fenster Schimmel?
Alte ein- oder zweifach verglaste Fenster sollten aus energetischen Gründen gegen eine moderne Dreifach-Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden. Wenn dadurch der Dämmwert des Fensters besser wird als der der Wand, sollte man unbedingt das Thema Lüftungstechnik/Lüftung berücksichtigen. Sonst erhöht sich das Risiko der Schimmelbildung.
Im besten Fall sollten Sie die Fassade dämmen und gleichzeitig die Fenster austauschen.

 

Ich möchte die Fassade dämmen aber danach können die Wände nicht mehr atmen?
Keine Wand – ob gedämmt oder nicht – kann „atmen“. Maximal zwei Prozent der Feuchte in Innenräumen „wandert“ in Form von Wasserdampfmolekülen durch die Wände nach außen. Für frische und gesunde Luft in der Wohnung hilft allein gezieltes und bedarfsgerechtes Lüften. Nur so lässt sich Feuchtigkeit abtransportieren und Schimmelbildung verhindern.

 

Was muss ich beim Dämmen beachten?
Wenn Sie Wände, Dach und Kellerdecke bei einer Sanierung gut „einpacken“ und die Fenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung versehen, sind Ihre Räume im Winter angenehm warm und im Sommer wohltuend kühl. Es gibt eine Vielzahl von Dämmstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Bei der Auswahl helfen Experten der Stadtwerke oder des Netzwerks.

 


Muss ich für mein Gebäude einen Bedarfsausweis ausstellen lassen oder kann es auch der Verbrauchsausweis sein?
Ein Energieausweis aufgrund des Bedarfes muss erstellt werden, wenn
– der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
– das Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat oder
– das Gebäude nicht dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 entspricht.
– Der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.

 


Ich habe vor kurzem einen Brennwertkessel eingebaut und habe die Aufforderung vom Baurechtsamt/Landratsamt bekommen 15 Prozent erneuerbare Energien gemäß EWärmeG nachzuweisen. Was mache ich jetzt?
Als Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes in Baden-Württemberg müssen Sie beim Tausch der „Heizung“ – also des Wärmeerzeugers – 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen oder sogenannte Ersatzmaßnahmen ergreifen. Hierzu können Dämm- und Effizienzmaßnahmen oder ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zählen. Die Kombination verschiedener Erfüllungsoptionen ist meist möglich. Kontaktieren Sie einfach den Energieberater der Stadtwerke oder des Netzwerkes.

 


Wie beantrage ich Fördergelder für meine Sanierungsmaßnahmen wie neue Fenster, Heizungstausch, Dämmung von Dach, Kellerdecke oder Fassade?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert neben der Sanierung zum Effizienzhaus auch energetische Einzelmaßnahmen. Für die Antragsstellung muss bei allen Maßnahmen, außer beim Heizungstausch, ein Energieberater einbezogen werden. Dieser stellt Ihnen die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Antragstellung aus. Wichtig: Denken Sie daran, den Antrag vor der Beauftragung des Unternehmens zu stellen.

 


Ist eine Wärmepumpe als neue Heizung für einen Altbau geeignet?
Ob eine Wärmepumpe für einen Altbau geeignet ist, muss bei jedem Gebäude gesondert betrachtet werden. Großen Einfluss auf die effiziente Betriebsweise der Wärmepumpe haben die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage sowie die Heizlast beziehungsweise der Wärmebedarf. Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, wenn sie mit einer Flächenheizung wie einer Fußboden- oder Wandheizung kombiniert werden. Diese haben geringe Vorlauftemperaturen von etwa 35 Grad. Die Wärmepumpe muss so weniger Leistung erbringen, um das Gebäude zu beheizen. Aber auch in Verbindung mit Radiatoren, also normalen Heizkörpern ist eine Wärmepumpe möglich. Beobachten Sie bei Ihrer bestehenden Heizung im Winter die benötigte Vorlauftemperatur bzw. testen Sie ob diese reduziert werden kann.

 

Sie haben weitere Fragen zur Sanierung? 
Antworten erhalten Sie von unserem Energieberater Ralf Hübsch:

Tel. 07951 305-143 
E-Mail: ralf.huebsch@stw-crailsheim.de

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