Warum ein Energieausweis für Ihr Gebäude wichtig ist

Viele Energieausweise verlieren dieses Jahr ihre Gültigkeit

 

Wer ist betroffen und was müssen neue Energieausweise enthalten? Wir sagen, was jetzt zu tun ist.

 

Seit 2007 sind Energieausweise auch für Bestandsgebäude vorgeschrieben. Da sie eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, verlieren die ersten ausgestellten Ausweise noch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Viele Eigentümer müssen in diesem Jahr also einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen.

 

Ein neuer Energieausweis muss jedoch nicht sofort beschafft werden. Der gültige Ausweis wird weiterhin erst in dem Moment benötigt, wenn das Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll.

 

Neuer Ausweis muss aktueller EnEV entsprechen

 

Es gibt einige Neuerungen, so muss der neue Ausweis der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die 2016 ergänzt wurde, entsprechen. Demnach tragen die neuen Ausweise eine Registriernummer, die stichprobenartige Kontrollen der Ausweise ermöglicht. Außerdem ist die Angabe einer Effizienzklasse hinzugekommen – ähnlich wie bei Elektrogeräten mit Buchstaben von A+ bis H.

 

Zugleich ist die Skala strenger geworden, denn auch wenn sich der Kennwert eines Hauses nicht verändert hat, kann es im neuen Ausweis im gelben Bereich landen, obwohl es vorher im grünen Bereich lag

 

Zwei Arten von Energieausweisen

 

Generell existieren zwei Modelle des Energieausweises, zum einen den Bedarfs-, zum anderen den Verbrauchsausweis. Beide Varianten liefern Referenz- und Vergleichskennwerte, an denen sich potenzielle Käufer oder Mieter orientieren können. Ebenso finden sich Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz. Ein Hausbesitzer kann jedoch nur eingeschränkt wählen.

 

Wer braucht was?

 

Während der Bedarfsausweis immer möglich ist, können Eigentümer nur unter bestimmten Bedingungen auf den einfacheren Verbrauchsausweis zurückgreifen. So kann ein Verbrauchsausweis bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen oder der Bauantrag nach dem 11. November 1977 gestellt bzw. auf das Niveau saniert wurde, ausgestellt werden.

 

Sie haben Fragen zum Energieausweis? 
Antworten erhalten Sie von unserem Energieberater und Sanierungspartner Ralf Hübsch:

Tel. 07951 305-143 
E-Mail: ralf.huebsch@stw-crailsheim.de

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